Kurzzeitpflege

Wir bieten die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Hier können pflegebedürftige Menschen die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten und als Gäste im Pflegezentrum wohnen. Ein solcher Aufenthalt bietet sich nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger an.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege eröffnet die Gelegenheit, das Leben in unserem Haus kennen zu lernen. Bei Eingruppierung in eine Pflegeklasse beteiligt sich die Pflegekasse anteilig an den anfallenden Kosten. Die Pflegekassen übernehmen den pflegebedingten Aufwand für eine Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage pro Jahr bzw. jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.774,00 Euro.

Verhinderungspflege · Urlaubsvertretung

Die Verhinderungspflege kann unabhängig von der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Um Leistungen der Verhinderungspflege erhalten zu können, muss mindestens die Anerkennung einer eingeschränkten Alltagskompetenz (Pflegeklasse 0), eine sechsmonatige Einstufung in eine der Pflegeklassen 0 – 3 vorliegen und Pflegegeld bezogen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse.

Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, sowie die Zusatzkosten müssen vom Gast selbst getragen werden (der sogenannte Eigenanteil).

Den Eigenanteil können Sie bei Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz durch den Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (104,00 bzw. 208,00 Euro) reduzieren. Hierfür reichen Sie bitte die Rechnung des Aufenthaltes bei Ihrer Pflegekasse ein, oder geben uns eine Abtretungserklärung, um direkt mit der Kasse abrechnen zu können.

Bitte beachten Sie auch für eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann „ Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.

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